PFAS: Aufruf zur Beteiligung an der Überarbeitung des EU-Chemikalienrechts

PFAS: Automotive-Netzwerk der IHK ruft zur Beteiligung an der Überarbeitung des EU-Chemikalienrechts auf

Die Europäische Union (EU) bereitet derzeit eine weitere Beschränkung für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Um künftig einen verantwortungsvollen Einsatz von PFAS in der Automobilindustrie zu ermöglichen, rufen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg und das Automotive-Netzwerk AuToS SW-BW die Automobilzulieferer aus der Region dazu auf, sich an der aktuell laufenden EU-Konsultation zu beteiligen.

Der Einsatz von PFAS spielt eine wichtige Rolle bei zukünftigen Fahrzeugtechnologien wie beispielsweise in der Traktionsbatterie, in der Brennstoffzelle, in der Leistungselektronik, in technischen Textilien und Membranen oder in Dichtungen und Schläuchen. Die Substanzen dienen der Fahrzeugsicherheit, der Zuverlässigkeit bei großen Temperaturschwankungen, der Schwerentflammbarkeit und einer hohen Materialbeständigkeit während des gesamten Lebenszyklus von 15-22 Jahren.

Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Bis zum 25. September 2023 führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation durch. Betroffene Unternehmen können und sollten hier die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen. Besonders wichtig sind konkrete Angaben und eine ausführliche Begründung inklusive Nachweise der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich. Die IHK und das Automotive-Netzwerk AuToS SW-BW empfehlen, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten, technische Anforderungen, relevante Normen oder sozioökonomische Analysen einzureichen. Die Beteiligung und die Bereitstellung von Daten sind entscheidend, denn generell gilt das Prinzip: keine Daten – kein Markt.

Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde. Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden.

Hintergrund

Bei PFAS (per- und polyfluorierte Akrylsubstanz) handelt es sich um eine Gruppe von chemischen Verbindungen, bei der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthalten ist. PFAS sind bekannt für ihre einzigartigen Eigenschaften wie beispielsweise Hitze-, Wasser- und Ölbeständigkeit sowie Antihaft-Eigenschaften. Aus diesem Grund lassen sie sich sehr schwer in der Umwelt abbauen. Das bedeutet, dass sie sich in Luft, Wasser und Boden ansammeln und absetzen. Somit bekommen sie die Bezeichnung „Forever Chemicals“.

Um die Umweltauswirkungen zu begrenzen, setzt die Automobilindustrie bereits heute vermehrt auf umweltfreundliche Alternativen wie beispielsweise wasserbasierte oder lösungsmittelfreie Beschichtungen, spezielle Oberflächenbehandlungen oder innovative Fasertechnologien mit ähnlichen Schutzfunktion.

Weitere Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten erfahren Sie auf der Seite der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.

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