EU-Verordnung zur verbesserten Recyclingfähigkeit der Automobilindustrie

„Die vorgeschlagene Verordnung dürfte erhebliche Vorteile für die Umwelt mit sich bringen“

Die Kommission schlägt heute Maßnahmen zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit der Automobilindustrie vor, die die Konstruktion, die Produktion und die Abwicklung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer betreffen. Die EU-Kommission erhofft sich dadurch, den Zugang zu Ressourcen für die Wirtschaft der EU verbessern, den Umwelt- und Klimazielen der EU zuträglich sein und gleichzeitig den Binnenmarkt stärken sowie zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die mit dem Wandel der Automobilindustrie verbunden sind.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen bis 2035 Nettoeinnahmen in Höhe von 1,8 Mrd. EUR generieren, wobei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und die Einnahmen für die Abfallwirtschaft und die Recyclingindustrie gesteigert werden. Darüber hinaus ist das Ziel der EU-Kommission, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Drittländern beitragen, indem sie die Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge verhindern und Umwelt- und Gesundheitsrisiken in Ländern verringern, die Gebrauchtfahrzeuge aus der EU einführen.

Die vorgeschlagene Verordnung, die die derzeitigen Richtlinien über Altfahrzeuge und über Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit ersetzt, dürfte laut der EU-Kommission erhebliche Vorteile für die Umwelt mit sich bringen, darunter eine jährliche Verringerung der CO2-Emissionen um 12,3 Millionen Tonnen bis 2035, eine bessere Valorisierung von 5,4 Millionen Tonnen Materialien und eine verstärkte Rückgewinnung kritischer Rohstoffe. Die Umsetzung der Verordnung soll in der Herstellungsphase zu langfristigen Energieeinsparungen führen, die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringern und nachhaltige und kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern.

Maßnahmen für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und eine widerstandsfähigere Automobilindustrie

Laut der EU-Kommission wird die Automobilindustrie in Europa voraussichtlich zum größten Verbraucher kritischer Rohstoffe werden, die für Dauermagnete von Elektromotoren benötigt werden.  Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Unterbrechungen der Lieferketten und die Verringerung ihrer Abhängigkeit von Einfuhren kritischer Rohstoffe sind für den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen von entscheidender Bedeutung. Um den Wandel der Automobilindustrie zu erleichtern, hat die Kommission die bestehenden Rechtsvorschriften überarbeitet und schlägt nun eine einzige Verordnung vor, die sich auf mehrere Schlüsselelemente konzentriert, um die Qualität von Konstruktion, Rücknahme und Recycling zu verbessern und gleichzeitig die Berichtspflichten zu erleichtern:

  • „Kreislauffähige Konstruktion“: Die Förderung des Kreislaufprinzips bei der Konstruktion und Produktion von Fahrzeugen soll dazu beitragen, dass diese leicht demontiert werden können. Die Automobilhersteller müssen den Demontagebetrieben klare und detaillierte Anweisungen dazu zur Verfügung stellen, wie Teile und Bauteile während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Fahrzeugs ersetzt und entfernt werden können.
  • „Einsatz von Rezyklaten“: 25 % des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, müssen recycelt sein, und wiederum 25 % dieses recycelten Kunststoffs müssen aus recycelten Altfahrzeugen stammen.
  • „Effizientere Behandlung“: Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass mehr und hochwertigere Rohstoffe zurückgewonnen werden, darunter auch kritische Rohstoffe, Kunststoffe, Stahl und Aluminium.  30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollten recycelt werden. Zusätzliche Maßnahmen sollen den Markt für die Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Wiederherstellung von Fahrzeugteilen und -komponenten unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anreize für Werkstätten zu schaffen, um den Verkauf von Ersatzteilen zu fördern.
  • „Verbesserung der Governance“: Die neuen Vorschriften sollen die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen, indem nationale Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung mit einheitlichen Anforderungen eingeführt werden. Diese Systeme zielen darauf ab, eine angemessene Finanzierung für obligatorische Abfallbehandlungsverfahren bereitzustellen, Anreize für Recyclingunternehmen zu schaffen, die Qualität recycelter Materialien aus Altfahrzeugen zu verbessern, und so eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Betrieben für die Behandlung von Altfahrzeugen und den Herstellern zu fördern.
  • „Erweiterte und intelligentere Rücknahme“: Um das Verschwinden von Fahrzeugen zu stoppen, sieht der Vorschlag eine bessere Durchsetzung der geltenden Vorschriften vor und erhöht die Transparenz. Dies bedeutet mehr Inspektionen, die digitale Ortung von Altfahrzeugen in der gesamten EU, eine bessere Trennung von alten Fahrzeugen und Altfahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer, mehr Geldbußen für Verstöße und ein Verbot der Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Gebrauchtfahrzeuge.
  • „Anwendung auf mehr Fahrzeuge“: Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen soll schrittweise auf neue Kategorien wie Motorräder, Lastkraftwagen und Busse ausgeweitet, um eine umfassendere Abdeckung zu gewährleisten.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Kreislaufprinzipanforderungen an die Fahrzeugkonstruktion und das Management von Altfahrzeugen wird vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Hintergrund

Jedes Jahr erreichen in Europa mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Ein unangemessener Umgang mit ausgedienten Fahrzeugen führt zu Wertverlusten und Umweltverschmutzung. Die jüngste Bewertung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Regelung dieses Bereichs – Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (angenommen im Jahr 2000) und Richtlinie 2005/64/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit (angenommen im Jahr 2005) – hat gezeigt, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um den Übergang der Automobilindustrie zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und so die Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Produktion und Abwicklung der Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer zu verringern, sowie die Nachhaltigkeit der Automobil- und Recyclingindustrie in Europa zu stärken.

Laut der EU-Kommission steht die vorgeschlagene Verordnung im Einklang mit dem Ziel des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Automobilindustrie zu erreichen. Sie ist eng mit mehreren wichtigen Gesetzgebungsinitiativen verknüpft und unterstützt deren Umsetzung, darunter das Gesetz zu kritischen Rohstoffen, die Batterie-Verordnung, die Abfallrahmenrichtlinie, die EEAG-Richtlinie und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Vorschriften für die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und das End-of-Life-Management

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Altfahrzeuge

Webseite zu vorgeschlagenen Vorschriften für Altfahrzeuge

Quelle: Verbesserung der Konstruktion und des End-of-Life-Managements von Kraftfahrzeugen (europa.eu)

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