Antragsfrist für die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ bis zum 30. November verlängert
Beratung für Mittelständler in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können die Gutscheine bis zum 30. November 2023 auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen.
Die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützen im komplexen Strukturwandel der Automobilwirtschaft durch eine finanzielle Förderung die strategische Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im Land. Ob neuartige Produktions-, Service- und Vertriebsprozesse oder kürzere Innovationszyklen des gesamten Wertschöpfungssystems – Geschäftsmodelle und Kompetenzen von Zuliefererunternehmen und dem Kfz-Gewerbe müssen weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden.
Finanzielle Unterstützung für strategische Beratung
Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Antragsfrist ist der 30. November 2023.
Finanziell gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Strategieberatung
Diversifizierung
Geschäftsmodellentwicklung
Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
Produktentwicklung
Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
Change-Management
Data Analytics
Technologische Entwicklung/Trends
3 Beratungsgutscheine
Für die Schwerpunktsetzung der Beratung wurden drei neue organisatorische Bereiche definiert. Diese sind:
Strategische Unternehmensausrichtung: Welche der oben genannten Themenfelder könnten in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant sein bzw. sollten umgesetzt werden?
Strategische Umsetzungsbegleitung: Wie gelingt konkret die Umsetzung und Ausgestaltung eines spezifischen Themenfelds im eigenen Unternehmen?
Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie muss sich die Personalplanung und die Qualifizierung des bestehenden Personals im eigenen Unternehmen anpassen?
Wie hoch ist der Förderumfang?
Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben bestehen: Gefördert werden können pro Beratungsgutschein bis zu 10 Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250,00€). Es werden 80% (max. 10.000,00€) der Beratungskosten gefördert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Berater:innen in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW gelistet sein müssen.
Unternehmen, die bereits eine Zuwendung über den Beratungsgutschein erhalten haben, können ebenfalls weitere Gutscheine in Anspruch nehmen. Auch sie haben nun die Möglichkeit, je nach Themenfeld noch einmal ggfls. auch zweimal eine Förderung zu erhalten.
Alle relevanten Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung können der Förderrichtlinieentnommen werden. Für Fragen zu den Inhalten steht für ein Erstgespräch die Lotsenstelle zur Verfügung. Hier berät Tim Siegel vom Transformationswissen BW zu Inhalten und Prozessen. Er ist telefonisch unter: +49 711 892 385 37 und per E-Mail unter: tim.siegel(at)e-mobilbw.de zu erreichen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle helfen bei der Auswahl eines geeigneten Beraters.
Fragen zur Beantragung und zum Ablauf können direkt mit dem Projektträger geklärt werden. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.
Einblick hinter die Kulissen der SHW Brake Systems GmbH: Austausch über strategische und technologische Fragestellungen und Möglichkeiten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Zulieferern.
Im Herbst wird das hochsensible Thema "Strategieentwicklung für kleine und mittelständische Automobilzulieferer" als einer von mehreren Schwerpunkten auf der Agenda des AuToS-Netzwerks stehen. Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Automotive der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg gab das Institut für Automobilwirtschaft (IfA) als federführender AuToS-Projektpartner erste Details und einen Ausblick auf die Aktivitäten von Oktober 2024 bis Januar…
Wie gestalten die Zulieferer in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die Transformation in der Automobilwirtschaft? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Veranstaltungsreihe des von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg initiierten Automotive-Netzwerks AuToS SW-BW. Bei der KSG Spreitzer GmbH & Co. KG in Gosheim stand die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch automatisierte Fertigungstechniken und Digitalisierung im Mittelpunkt.
Die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zählt deutschlandweit zu den TOP100-Automotive-Regionen. Damit dies so bleibt, hat die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz das Automotive-Projekt AuToS SW-BW initiiert. In diesem Rahmen ist die Strukturstudie 2024 entstanden – eine Standortbestimmung durch das Institut für Automobilwirtschaft als AuToS-Projektpartner mit Strategieoptionen für die regionalen Automobilzulieferer.
Gemeinsam mit Unternehmern aus den drei Regionen Hochrhein-Bodensee, Südlicher Oberrhein und Schwarzwald-Baar-Heuberg diskutierte der Arbeitskreis Verkehr der Grünen-Landtagsfraktion die Zukunft des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Die politischen Gäste verschafften sich ein Bild darüber, was bereits gemacht wird, was möglich ist und wo es politischen Nachbesserungsbedarf gibt. Wolfgang Häußler, bei der Marquardt Gruppe im Innovationsmanagement und ehrenamtlich…
Das Treffen der regionalen Automobilzulieferer im Haus der Wirstchaft bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg verdeutlichte, dass die Branche international ausgerichtet ist und die Unternehmen gleichzeitig starkes Interesse an regionalen Netzwerkaktivitäten haben. Einer der Schwerpunkte der Sitzung war die aktuelle Situation in China und die drohenden Einfuhrzölle auf Elektroautos.
Auch AuToS SW-BW muss sich als Transformationsnetzwerk weiterentwickeln. Seit Anfang des Jahres laufen deshalb Gespräche mit den AuToS-Projektpartnern und weiteren Stakeholdern. Anfang Juni hat zudem ein Arbeitsgespräch am Hauptsitz der Marquardt Gruppe in Rietheim-Weilheim über die vielfältigen Marktbedürfnisse in der Automobilwirtschaft sowie über die Perspektiven für das Automotive-Netzwerk stattgefunden.
Im Fokus der Veranstaltung letzten Freitag stand die Vorstellung der Strukturstudie 2024 des Netzwerks AuToS-SWBW die in Kooperation mit dem Institut für Automobilwirtschaft (IfA) erstellt wurde. Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Orientierungspunkte und praktische Handlungsempfehlungen.
Treffen der Transformationsnetzwerke BW an der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen Die Diskussionen während des Treffens zielten darauf ab, den interessierten Unternehmen in Baden-Württemberg eine klare Richtung aufzuzeigen. Gemeinsam will man die Herausforderungen der Branchen meistern und innovative Lösungen vorantreiben.
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Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen.