Antragsfrist für die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ bis zum 30. November verlängert
Beratung für Mittelständler in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können die Gutscheine bis zum 30. November 2023 auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen.
Die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützen im komplexen Strukturwandel der Automobilwirtschaft durch eine finanzielle Förderung die strategische Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im Land. Ob neuartige Produktions-, Service- und Vertriebsprozesse oder kürzere Innovationszyklen des gesamten Wertschöpfungssystems – Geschäftsmodelle und Kompetenzen von Zuliefererunternehmen und dem Kfz-Gewerbe müssen weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden.
Finanzielle Unterstützung für strategische Beratung
Das Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Antragsfrist ist der 30. November 2023.
Finanziell gefördert wird die strategische Beratung durch einen der hier gelisteten Berater in einem der folgenden Themenfelder (Auswahl nicht abschließend):
Strategieberatung
Diversifizierung
Geschäftsmodellentwicklung
Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
Produktentwicklung
Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung
Krisenmanagement im Rahmen COVID-19
Change-Management
Data Analytics
Technologische Entwicklung/Trends
3 Beratungsgutscheine
Für die Schwerpunktsetzung der Beratung wurden drei neue organisatorische Bereiche definiert. Diese sind:
Strategische Unternehmensausrichtung: Welche der oben genannten Themenfelder könnten in Zukunft für das eigene Unternehmen relevant sein bzw. sollten umgesetzt werden?
Strategische Umsetzungsbegleitung: Wie gelingt konkret die Umsetzung und Ausgestaltung eines spezifischen Themenfelds im eigenen Unternehmen?
Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung: Wie muss sich die Personalplanung und die Qualifizierung des bestehenden Personals im eigenen Unternehmen anpassen?
Wie hoch ist der Förderumfang?
Zulieferer der Automobilwirtschaft und Unternehmen des Kfz-Gewerbes in Baden-Württemberg können die Gutscheine insgesamt dreimal beantragen.
Interessierte Unternehmen können jeweils einen Beratungsgutschein in den drei organisatorischen Bereichen in Anspruch nehmen. Somit können bis zu drei Gutscheine von jedem Antragstellenden beantragt werden. Die bisherigen Förderkonditionen bleiben bestehen: Gefördert werden können pro Beratungsgutschein bis zu 10 Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250,00€). Es werden 80% (max. 10.000,00€) der Beratungskosten gefördert. Bitte beachten Sie zudem, dass die Berater:innen in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW gelistet sein müssen.
Unternehmen, die bereits eine Zuwendung über den Beratungsgutschein erhalten haben, können ebenfalls weitere Gutscheine in Anspruch nehmen. Auch sie haben nun die Möglichkeit, je nach Themenfeld noch einmal ggfls. auch zweimal eine Förderung zu erhalten.
Alle relevanten Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung können der Förderrichtlinieentnommen werden. Für Fragen zu den Inhalten steht für ein Erstgespräch die Lotsenstelle zur Verfügung. Hier berät Tim Siegel vom Transformationswissen BW zu Inhalten und Prozessen. Er ist telefonisch unter: +49 711 892 385 37 und per E-Mail unter: tim.siegel(at)e-mobilbw.de zu erreichen. Die Beratungspartner der Lotsenstelle helfen bei der Auswahl eines geeigneten Beraters.
Fragen zur Beantragung und zum Ablauf können direkt mit dem Projektträger geklärt werden. Angela Zapp vom Projektträger VDI-VDE/IT ist telefonisch unter: +49 711 658 355 10 und per E-Mail unter: angela.zapp(at)vdivde-it.de erreichbar.
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