Beteiligen Sie sich am Ideenpapier der DIHK zum Bürokratieabbau mit Ihrer Expertise

Ideenpapier der DIHK wird aktualisiert

Im Nachgang der Europawahl überarbeitet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihr „Ideenpapier – 50 Vorschläge für den EU-Bürokratieabbau“ und lädt Unternehmen dazu ein, sich aktiv einzubringen.

Der Abbau von Bürokratie und die Schaffung praktikabler Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer Branche. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in der Automobilzuliefererbranche ist es von großer Bedeutung, dass ihre spezifischen Herausforderungen im EU-Gesetzgebungsprozess gehört und berücksichtigt werden. Daher möchten wir die Unternehmer unserer Region dazu ermutigen, an der Überarbeitung des Papiers mitzuwirken.

Wichtige Themen der Branche bereits im Ideenpapier

Bereits jetzt sind in dem Papier einige für die hiesige Automobilzuliefererbranche wichtige Ideen zum Bürokratieabbau enthalten:

  1. Europäisches Lieferkettengesetz:
    Das geplante europäische Lieferkettengesetz stellt Unternehmen vor die Herausforderung, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Für viele Automobilzulieferer, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Sorgfaltspflichten. Die DIHK fordert eine praxisnahe und umsetzbare Gestaltung der Vorgaben, die den spezifischen Anforderungen dieser Unternehmen gerecht wird.
  2. ETS-Richtlinie:
    Die ETS-Richtlinie des EU-Emissionshandelssystems (ETS) verpflichtet Unternehmen, Zertifikate für ihre CO₂-Emissionen zu erwerben, was für Automobilzulieferer oft indirekte Kosten über ihre Lieferketten verursacht. Die DIHK kritisiert die hohen administrativen Hürden und fordert Vereinfachungen, um die bürokratischen Belastungen zu reduzieren.
  3. REACH-Verordnung:
    Diese Verordnung regelt die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe und bringt für Automobilzulieferer einen erheblichen administrativen Aufwand mit sich. Die DIHK setzt sich für Vereinfachungen und Bagatellgrenzen ein, um den Aufwand für kleinere Mengen zu reduzieren und eine Harmonisierung der Chemikalienpolitik zu erreichen.
  4. EU-Chemikalienverordnung CLP:
    Die CLP-Verordnung betrifft auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in kleinen Mengen. Die DIHK fordert eine Bagatellgrenze und mehr Flexibilität bei der Anwendung der Verordnung, um den spezifischen Bedürfnissen der Automobilzulieferer gerecht zu werden.
  5. SCIP-Datenbank und Chemikalienrecht:
    Die SCIP-Datenbank stellt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen in der Automobilzuliefererbranche eine erhebliche bürokratische Hürde dar. Die DIHK plädiert für eine Vereinfachung der Meldepflichten und eine Entlastung der Unternehmen.

Expertise der Unternehmer ist gefragt

Zur Vervollständigung des Papiers ist die DIHK auf die Rückmeldung von betroffenen Unternehmen und deren Praxiserfahrungen angewiesen. Wir laden Sie deshalb herzlich ein, Ihre Erfahrungen, Anmerkungen und Vorschläge bis zum 6. September 2024 einzubringen. Melden Sie sich gerne bei uns oder direkt bei den verantwortlichen Kollegen bei der DIHK.

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Expertise der Unternehmer ist gefragt.

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